Frage 2135 von 104 · Waffensachkundeprüfung

Berechtigt die abgelegte Sachkundeprüfung zum nichtgewerblichen Wiederladen von Hülsen?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 2135

Nein, hierzu bedarf es einer gesonderten Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz und einer Erlaubnis nach § 27 SprengG.
Weiter zu Frage ›