Frage 2091 von 104 · Waffensachkundeprüfung
Unter welchen Voraussetzungen darf man in einem fremden Besitztum eine Schusswaffe ohne Waffenschein bei sich haben?
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Antwortvorschlag zu Frage 2091
Unter der Voraussetzung, dass das Führen der Waffe vom Bedürfnis umfasst ist oder damit im Zusammenhang steht und der Hausrechtsinhaber zugestimmt hat.
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