Frage 5014 von 104 · Waffensachkundeprüfung
Soll im Notwehrfall der Angreifer vor dem Gebrauch der Schusswaffe gewarnt werden?
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Antwortvorschlag zu Frage 5014
Ja, soweit es die Umstände erlauben. (Es sollte vor dem Schusswaffengebrauch durch Zuruf, Warnschuss oder auf andere Weise gewarnt werden.)
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