Frage 2049 von 471 · Waffensachkundeprüfung
Darf man Schrotmunition in unbeschränkter Menge erwerben?
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Richtige Antworten zu Frage 2049
- A: Ja, auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch lediglich auf dieser Schießstätte.
- B: Ja, mit Erwerbsberechtigung
Weitere Fragen: Rechte und Pflichten
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