Frage 2050 von 575 · Waffensachkundeprüfung

Sie überlassen Ihre WBK-pflichtigen Schusswaffen Ihrem Vereinskollegen für die Dauer von 2 Monaten. Er will die Waffen ausprobieren und Ihnen gegebenenfalls abkaufen.

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Richtige Antwort zu Frage 2050

  • B: Das ist waffenrechtlich nicht erlaubt.
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