Frage 5041 von 104 · Waffensachkundeprüfung

Dürfen Sie auch bei der Gefahr des Verlustes geringwertiger Gegenstände von der Schusswaffe Gebrauch machen?

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Antwortvorschlag zu Frage 5041

Nein (Bei der Gefahr des Verlustes geringwertiger Gegenstände ist Schusswaffengebrauch keine durch Notwehr gebotene Verteidigungshandlung.)
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